🏥 Barrierefreiheit für Praxis‒Webseiten ab Juni 2025
Zusammenfassung von WissenPlusWeb: Was das neue Gesetz beinhaltet
Das erwartet Sie in der Ausgabe 01/2025:
Ausgabe 01/2025 – Barrierefreiheit verstehen, richtig umsetzen, sicher handeln
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit eigentlich?
Barrierefreiheit heißt: Ihre Website ist für alle Menschen nutzbar – auch für Patient:innen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören z. B. gut lesbare Schriftgrößen, kontrastreiche Farben, einfache Sprache und eine klare Navigation.
Bin ich gesetzlich verpflichtet, meine Website barrierefrei zu gestalten?
Nur Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und über 2 Mio. € Jahresumsatz sind laut Gesetz ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet. Für kleinere Praxen gilt keine Pflicht – doch die Optimierung lohnt sich trotzdem.
Warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht sinnvoll ist
Eine barrierearme Website verbessert nicht nur den Zugang für eingeschränkte Nutzer:innen – sie erhöht auch die Sichtbarkeit bei Google, senkt Absprungraten und zeigt, dass Ihre Praxis auf der Höhe der Zeit ist.
Der Herausgeber von WissenPlusWeb: Linus Hornig.
Linus Hornig teilt seine Erfahrungen in der aktuellen Ausgabe.
Was Barrierefreiheit in der Praxis wirklich bewirkt:
Warum Sie die Zeitschrift lesen sollten – und weshalb Barrierefreiheit Ihr Online-Marketing verändert
Christian Hornig Zahnarzt In Bonn
„Mein Sohn Linus Hornig hat in dieser Zeitschrift ein Thema aufgegriffen, das nur wenige im Blick haben – auch ich selbst nicht.“
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